Ratgeber
OLG Karlsruhe: Berechtigung über Vornamen alleine zu entscheiden, kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung gefordert werden
Das Recht den Vornamen für ein Kind nach der Geburt zu bestimmen, kann nicht im Wegen der einstweilige Anordnung auf einen Elternteil alleine übertragen werden.
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