OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Scheinehe: Es besteht eine Pflicht der Ehegatten zur Bildung von Rücklagen um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens zu tragen
[mehr]Trotz Tötung der Kindesmutter durch den Antragsteller, kann dieser für ein Umgangsverfahrens mit dem gemeinsamen Kind Verfahrenskostenhilfe erhalten.
[mehr]In Abstammungsverfahren ist für alle Beteiligten regelmäßig Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und ein Anwalt beizuordnen.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
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