Ratgeber
BAG: Arbeitnehmer in Untersuchungshaft: fristlose Kündigung?
Gerät einen Arbeitnehmer in U-Haft, so muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei Verletzung droht aber keine fristlose Kündigung.
[mehr]Gerät einen Arbeitnehmer in U-Haft, so muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei Verletzung droht aber keine fristlose Kündigung.
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