Ratgeber
BAG: Kein gerichtlich durchsetzbar Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers bei betriebsverfassungswidriger Handlung des Betriebsrates
Der Arbeitgeber hat gegen den Betriebsrat keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen.
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