OLG Dresden: gegen den Willen und ohne Rechtsgrundlage gibt es kein Wechselmodell
Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Bald sind die Sommerferien. Regeln Sie daher das Umgangsrecht in den Ferien (Ferienumgang)
Dies hilft der eigenen Planung und die wissen die Kinder Bescheid. Welche Regelungen sind in den Sommerferien möglich?
Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
[mehr]Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Sobald sich ein Elternteil weigert, ist kein Wechselmodell einzuführen. Ein gesetzliche Grundlage hierfür besteht nicht.
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