Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Umgang und Corona-Pandemie

Mittlerweile gibt es einige aktuelle Entscheidungen, die sich mit dem Umgang und der Coronapandemie beschäftigen. Wir stellen Ihnen hier die aktuellen Entscheidungen vor.

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OLG Hamm: Der Umfang des Umgangs wird durch das Gericht und nicht durch den Umgangspfleger geregelt

Umgangspfleger dürfen nicht über den Umfang, die Häufigkeit und die Dauer der Umgangskontakte entscheiden. Diese Aufgaben dürfen nur die Gerichte übernehmen.

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