Ratgeber
Wer trägt die Kosten des Umgang?
Das Umgangsrecht ist für den Partner, der nicht das Kind betreut, das wichtigste Mittel, um den regelmäßigen Kontakt aufrechtzuerhalten. Das Abholen und Bringen des Kindes obliegt grundsätzlich dem Umgangsberechtigten. Die Ausübung des Umgangsrechts belastet den Umgangsberechtigten dann aber auch mit Kosten und Aufwendungen. Gerade in der Situation, in der die finanziellen Mittel der Beteiligten begrenzt sind, wird oft die Frage gestellt, wer diese Kosten zu tragen hat.
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