OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Sobald sich ein Elternteil weigert, ist kein Wechselmodell einzuführen. Ein gesetzliche Grundlage hierfür besteht nicht.
[mehr]Trotz Tötung der Kindesmutter durch den Antragsteller, kann dieser für ein Umgangsverfahrens mit dem gemeinsamen Kind Verfahrenskostenhilfe erhalten.
[mehr]Ein Kindesvater hat Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse eines Kindes, insbesondere, wenn der Vater keinen Umgang mit dem Kind hat.
[mehr]Lehnt ein 8jähriges Kind es ab, beim Umgangsberechtigten zu übernachten, so muss das Gericht diesen Wunsch berücksichtigen.
[mehr]Die Anordnung eines begleiten Umgangs setzt eine mitwirkungsbereite Begleitperson voraus. Das Familiengericht kann niemanden dazu zwingen, den begleiteten Umgang durchzuführen.
[mehr]Die Gestaltung des Umgangs hat den Schichtdienst des Umgangsberechtigten zu berücksichtigen.
[mehr]Ein Wechselmodell kann vom Gericht nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, und zwar weder durch eine Sorge- noch durch eine Umgangsregelung.
[mehr]Der Bundestag hat am 25.04.2013 ein Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vater beschlossen.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
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