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OLG Bremen: Kosten für pädagogischer Mittagstisch ist kein Mehrbedarf

Die Aufwendungen für den Besuch eines sog. “pädagogischen Mittagstisches”, stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar. 

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Krankenversicherung und Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Unterhalts sind verschiedene Positionen zu berücksichtigen, d.h. der Unterhaltspflichtige hat nicht nur den Unterhalt für Essen und Wohnen zu bezahlen, sog. Elementarunterhalt. Dazu gehört auch die Krankenversicherung.

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