Ratgeber
LAG Hamm: mündliche Kündigung durch Arbeitnehmer und Schriftform
Wenn der Arbeitnehmer nur mündlich kündigt, dann ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam. In Ausnahmefällen kann die Kündigung dann wirksam sein.
[mehr]BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform
Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
[mehr]