Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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LAG Hamm: mündliche Kündigung durch Arbeitnehmer und Schriftform

Wenn der Arbeitnehmer nur mündlich kündigt, dann ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam. In Ausnahmefällen kann die Kündigung dann wirksam sein.

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BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform

Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.

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