Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Der Scheinvater ist der Verlierer: Familienleben ist keine„Entschädigung“! Eine Anmerkung.

Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.

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OLG Brandenburg: Vaterschaftsanfechtungen durch eine Behörde

Die Frist für die behördliche Vaterschaftsanfechtung durch die Behörde ist binnen eines Jahres möglich, außer zwischen dem Kind und dem Vater besteht eine sozial-familiäre Beziehung.

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