Ratgeber
LAG Köln: keine fristlose Kündigung bei fehlerhafter Angabe im privaten Xing-Profil
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ist die fehlerhafte Angabe im privaten “Xing”-Profil eines Arbeitnehmers keine aktive Werbung für eine Konkurrenztätigkeit und damit kein Kündigungsgrund.
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