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Wer Fußball schaut, kann abgemahnt werden

Abmahnung bei Anschauen eines Fußballspiels: Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln ist ein Arbeitgeber berechtigt einen Arbeitnehmer abzumahnen, wenn der Arbeitnehmer ca. 30 Sekunden bis maximal 2 Minuten ein Fußballspiel auf einen dienstlichen Computerbildschirm angesehen hat.

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