Ratgeber
29. Januar 2017
OLG Hamm: Zeugnisformulierung durch Arbeitnehmer – Abweichung nur aus wichtigem Grund zulässig
Vereinbaren die Parteien, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegen darf, dann darf davon nur aus wichtigem Grund abgewichen werden.
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