Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Umgang in den Osterferien: Regeln Sie den Ferienumgang

Bald sind die Osterferien. Regeln Sie daher das Umgangsrecht in den Ferien (Ferienumgang). Umgang in den Osterferien ist auch zu regeln

[mehr]

Umgangsrecht in den Osterferien – regeln Sie das Besuchsrecht

In der Regel hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht das Kind zumindest an einem der beiden Osterfeiertage (Ostersonntag oder Ostermontag) zu sich zu nehmen. Keines der Elternteile soll an den “hohen christlichen Feiertagen” an Weihnachten, Ostern und Pfingsten vom Zusammensein mit dem Sohn ausgeschlossen sein. Die Osterferien werden in der Regel geteilt.

[mehr]