Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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BGH: Umgang des leiblichen Vaters mit seinem Kind trotz Widerspruchs der rechtlichen Eltern

Allein die Weigerung der rechtlichen Eltern einen Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen genügt nicht für einen Umgangsausschluss.

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BVerfG: bei Anordnung einer Kindesrückführung kein einstweiliger Rechtsschutz

In Rückführungsfällen von Kindern muss der Zweck des HKÜ beachtet werden. Daher ordnet das BVerfG grundsätzlich keine Entscheidung an, mit der die Rückführung gestoppt werden kann.

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OLG Jena: keine gesetzliche Verpflichtung für ein Wechselmodell

Sobald sich ein Elternteil weigert, ist kein Wechselmodell einzuführen. Ein gesetzliche Grundlage hierfür besteht nicht.

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Der Scheinvater ist der Verlierer: Familienleben ist keine„Entschädigung“! Eine Anmerkung.

Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.

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OLG Karlsruhe: Berechtigung über Vornamen alleine zu entscheiden, kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung gefordert werden

Das Recht den Vornamen für ein Kind nach der Geburt zu bestimmen, kann nicht im Wegen der einstweilige Anordnung auf einen Elternteil alleine übertragen werden.

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OLG Schleswig: Wechsellmodell: keine Anordnung eines Wechselmodells gegen Willen eines Elternteils

Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage nicht angeordnet werden

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nur Schriftkontakt mit anderem Elternteil- es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht

Hat ein Elternteil nur schriftlichen Kontakt zu den Kindern, so führt dies nicht zwingend zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts.

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BGH: Vater tötet Mutter und verlangt Umgang mit dem gemeinsamen Kind und Verfahrenskostenhilfe

Trotz Tötung der Kindesmutter durch den Antragsteller, kann dieser für ein Umgangsverfahrens mit dem gemeinsamen Kind Verfahrenskostenhilfe erhalten.

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OLG Hamm: vertraute Beziehung ist keine “sozial-familiäre” Beziehung- kein Auschluss der Anfechtung der Vaterschaft

Hat ein Vater das Kind anerkannt, so kann der biologische Vater die Vaterschaft nur anfechten, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht.

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OLG Hamm: Auschluss der Anfechtung der Vaterschaft, wenn sozial–familiäre Beziehung zwischen einem anderen Vater und dem Kind besteht

Die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters kann nicht durch einen anderen möglichen Vater angefochten, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.

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