OLG Hamm: Mindestunterhalt – Blindbewerbungen allein reichen nicht aus
Jeder Unterhaltspflichtige muss den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind leisten.
[mehr]Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten habe.
[mehr]Da der erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl diene, sei die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen umgangsunwilligen Elternteil nicht gerechtfertigt.
[mehr]Jeder Unterhaltspflichtige muss den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind leisten.
[mehr]Oberlandesgericht Oldenburg hatte über den Fall zu entscheiden, dass ein Vater seine zwei Kinder (8 und 5 Jahre alt) nur Rahmen eines begleiteten Umgangs sehen dürfe.
[mehr]Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
[mehr]OLG Oldenburg hat in einem Fall des Elternunterhalts eine Unterhaltsverpflichtung der erwachsenen Tochter gegenüber ihren Vater verneint.
[mehr]Erhält jemand eine Erwerbsunfähigkeitsrente, so bedeutet dies nicht zwingend, dass jemand keinen Mindesunterhalt zahlen muss.
[mehr]Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Wechselt ein Kind während eines Unterhaltsverfahrens von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen, so kann der bisher betreuende Elternteil den Unterhalt nicht weiter einfordern.
[mehr]Sind Vermittlungsversuche unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe gescheitert, kann eine gemeinsame elterliche Sorge der Eltern aufgehoben werde
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