Ratgeber
OLG Schleswig: gemeinsames Sorgerecht für ein nichteheliches Kind nur wenn dies dem Kindeswohl entspricht – bei Konflikten, verbleibt es beim alleinigen Sorgerecht der Mutter
Führt das gemeinsame Sorgerecht zu weiteren Konflikten zwischen den unverheirateten Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dem Kindeswohl unvereinbar. Das alleinige Sorgerecht verbleibt dann bei der Kindesmutter.
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