OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Eine Brautgabe nach marokkanischen Recht ersetzt nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Daher ist der Versorgungsausgleich durchzuführen.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Warum der betreuenden Elternteils auswandern will, soll nicht durch das Familiengericht überprüft werden. Es müsse eine Gesamtabwägung vorgenommen werden. Darin muß geklärt werden, ob die Auswanderung mit dem betreuenden Elternteil oder der Verbleib des Kindes beim im Inland verbleibenden Elternteil die bessere Lösung sei. Eine Einschränkung des Umgangsrecht müsse hingenommen werden.
[mehr]