Ratgeber
27. März 2015
BGH: Abänderungsverzicht bei Vorliegen eines Scheidungsfolgenvergleich
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich auf das Recht der Abänderung eines Vergleichs ausdrücklich verzichtet, so kann sich der Unterhaltsverpflichtete nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderung der Rechtslage berufen. Der Vergleich bleibt weiterhin unanfechtbar.
[mehr]17. April 2014
BGH: Formvorschrift für nachehelichen Unterhalt – wirksame Vereinbarungen auch in einem Verfahren über Trennungsunterhalt
Kann in einem Verfahren über Trennungsunterhalt auch eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt geschlossen und protokolliert werden?
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