BGH bestätigt unsere Rechtsauffassung – Auskunftsanspruch ist begründet
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Die einmalige Behautpung des Unterhaltsberechtigten, der Verpflichtete habe die Kinder missbraucht, führt nicht zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts.
[mehr]Es besteht keine Verpflichtung der Kindesmutter zur Vollzeittätigkeit, wenn ein deutlich erhöhter Förderungsbedarf für ein autistisches Kind besteht.
[mehr]Ein Betreuungsunterhalt einer nichtehelichen Mutter muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden, wenn kindes- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen.
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