Ratgeber
LAG Berlin – Brandenburg: Lohn für Schwangere mit Beschäftigungsverbot
Eine Schwangere erhält auch dann dann ihren Lohn, wenn sie ab dem 1. Arbeitstag aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kann. Dies gilt auch dann, wenn sie noch nicht gearbeitet hat.
[mehr]BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform
Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
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