Ratgeber
BGH: Splittungvorteil aus neuer Ehe beim Kindesunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht – Kinder sind gegenüber Eltern vorrangig.
Der Kindesunterhalt ist gegenüber den Ehegattenunterhalt im Mangelfall vorrangig Der Splittingvorteil aus der ersten Ehe ist komplett bei der Unterhaltsberechnung einzubeziehen.
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