Bundesarbeitsgericht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Eine Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt ist bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist. Dies hat der BGH entschieden.
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