Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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BAG: Zugang einer Erklärung durch Einwurf in den Hausbriefkasten

Der Zugang einer Erklärung richtet sich danach, ob eine Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist und wann mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Darüber entscheidet die Verkehrsauffassung.

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LAG Mecklenburg – Vorpommern: Kein Urlaub während Kündigungsschutzklage

Urlaub: Einer gekündigten Arbeitnehmerin steht selbst dann kein Urlaubsanspruch zu, wenn sie die Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage angegriffen.

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Üble Nachrede per WhatsApp rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Verbreitet eine Arbeitnehmerin mittels “WhatsApp” die unzutreffende Behauptung, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 14.03.2017 (Az.: 17 Sa 52/18) entschieden.

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LAG Hamm: mündliche Kündigung durch Arbeitnehmer und Schriftform

Wenn der Arbeitnehmer nur mündlich kündigt, dann ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam. In Ausnahmefällen kann die Kündigung dann wirksam sein.

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LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungsamts wegen Lektüre der Originalausgabe von  “Mein Kampf”

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Lektüre des Buches “Mein Kampf” ist ohne Abmahnung möglich.

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BAG: Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber einem Mitarbeiter zu kündigen

Welche Auswirkungen hat das Verlangen des Betriebsrates einen Mitarbeiter zu entlassen?

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11 Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Was müssen Sie beachten?

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LAG Rheinland-Pfalz: Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit zulässig

Arbeitnehmer die ständig unpünktlich zur Arbeit kommen, können gekündigt werden. Nach vorherigen Abmahnungen ist auf jeden Fall eine ordentliche Kündigung möglich.

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LAG Düsseldorf: keine außerordentliche Kündigung: Unterhalt und Arbeitsvertrag sind zwei verschiedene Verfahren

Welche Auswirkungen haben eine falsche eidesstattliche Versicherung in einem Unterhaltsverfahren auf Arbeitsverträge?

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LAG Köln: keine fristlose Kündigung bei fehlerhafter Angabe im privaten Xing-Profil

Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ist die fehlerhafte Angabe im privaten “Xing”-Profil eines Arbeitnehmers keine aktive Werbung für eine Konkurrenztätigkeit und damit kein Kündigungsgrund.

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