Ratgeber
Der Scheinvater ist der Verlierer: Familienleben ist keine„Entschädigung“! Eine Anmerkung.
Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.
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