OLG Dresden: gegen den Willen und ohne Rechtsgrundlage gibt es kein Wechselmodell
Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
[mehr]Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Sobald sich ein Elternteil weigert, ist kein Wechselmodell einzuführen. Ein gesetzliche Grundlage hierfür besteht nicht.
[mehr]