Ratgeber
OLG Koblenz: Sorgerechtsentzug als allerletztes Mittel
Der Sorgerechtsentzug ist nur als allerletztes Mittel zulässig.
Dies wurde durch das OLG Koblenz nochmals klargestellt.
Der Sorgerechtsentzug ist nur als allerletztes Mittel zulässig.
Dies wurde durch das OLG Koblenz nochmals klargestellt.