Ratgeber
Wer Kindesunterhalt nicht zahlen kann, muss Insolvenzverfahren eröffnen
So kann man das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.02.2005 zusammenfassen. Mit diesem Urteil wurde über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Obliegenheit für den Unterhaltsschuldner besteht, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleitet.
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