Ratgeber
OLG Hamm: Wohnungszuweisung gegen den Willen des Miteigentümers.
Können die Eheleute nicht vernünftig und zusammenleben und beantragt der kinderbetreuende Elternteil die Wohnungszuweisung, so haben die Interessen der Kinder Vorrang vor den Interessen des Miteigentümers. Der finanziell besser gestellte Ehepartner muss dann ausziehen.
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