OLG Düsseldorf: Kindesunterhalt- keine Berücksichtigung der Kosten einer Kinderfrau
Kosten einer Kinderfrau sind nicht als Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts zu berücksichtigen. Die Kosten können als berufsbedingte Aufwendungen im Rahmen des Ehegattenunterhalts berücksichtigt werden. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden.
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