Ratgeber
Bundesarbeitsgericht: fristlose Kündigung eines Bewerbers für den Wahlvorstand einer Betriebsratswahl
Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren, dürfen keine geschäftsschädigenden Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen oder verbreiten. Dies kann zur fristlosen Kündigung führen
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