Ratgeber
OLG Celle: Betreuungsunterhalt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes
Ein Betreuungsunterhalt einer nichtehelichen Mutter muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden, wenn kindes- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen.
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