Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Unterhaltspflicht nach der Arbeitslosigkeit

Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Sie begründen dies damit, daß der Unterhalt wegen der wegfallenenen Einkünfte wegfallen. Dies ist aber nicht richtig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muß weiterhin Unterhalt zahlen.

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