Ratgeber
OLG München: Wann ist ein Erbvertrag nach Einreichung des Scheidungsantrages noch wirksam?
Besteht ein Erbvertrag, so ist dieser unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt hat.
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