Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Arbeitsgericht Bonn: Ende der Elternzeit bei Tod eines Kindes

Elternzeit endet drei Wochen nach Tod des Kindes.

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BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform

Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.

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Das neue Elterngeld Plus – die 12 wichtigsten Fragen und Antworten

Das neue Elterngeld Plus tritt nun in Kraft. Die wichtigsten Details finden Sie hier.

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