Ratgeber
Arbeitsgericht Bonn: Ende der Elternzeit bei Tod eines Kindes
Elternzeit endet drei Wochen nach Tod des Kindes.
[mehr]BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform
Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
[mehr]Das neue Elterngeld Plus – die 12 wichtigsten Fragen und Antworten
Das neue Elterngeld Plus tritt nun in Kraft. Die wichtigsten Details finden Sie hier.
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