Ratgeber
Neue Düsseldorfer Tabelle – Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten
Kindesunterhalt muss jeder zahlen, dessen Kinder bei einem anderen Elternteil lebt. In der Regel wird der Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die neue Tabelle wurde nun veröffentlicht.
[mehr]Kind krank? Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit und Fortzahlung des Gehalts
Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind erkrankt ist. Einen Anspruch auf Lohnzahlung ist dagegen beschränkt und abhängig von der Dauer der Erkrankung.
[mehr]BGH: Kindesunterhalt und Wechselmodell
Selbst, wenn ein Elternteil im Rahmen eines Wechselmodells Kinderbetreuung leistet, so führt dies nicht zur Befreiung von der Barunterhaltspflicht.
[mehr]OLG Saarbrücken: Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils
Ein Wechselmodell kann vom Gericht nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, und zwar weder durch eine Sorge- noch durch eine Umgangsregelung.
[mehr]Umgangsrecht in den Osterferien – regeln Sie das Besuchsrecht
In der Regel hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht das Kind zumindest an einem der beiden Osterfeiertage (Ostersonntag oder Ostermontag) zu sich zu nehmen. Keines der Elternteile soll an den “hohen christlichen Feiertagen” an Weihnachten, Ostern und Pfingsten vom Zusammensein mit dem Sohn ausgeschlossen sein. Die Osterferien werden in der Regel geteilt.
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