Ratgeber
BVerfG: bei Anordnung einer Kindesrückführung kein einstweiliger Rechtsschutz
In Rückführungsfällen von Kindern muss der Zweck des HKÜ beachtet werden. Daher ordnet das BVerfG grundsätzlich keine Entscheidung an, mit der die Rückführung gestoppt werden kann.
[mehr]OLG Karlsruhe: Berechtigung über Vornamen alleine zu entscheiden, kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung gefordert werden
Das Recht den Vornamen für ein Kind nach der Geburt zu bestimmen, kann nicht im Wegen der einstweilige Anordnung auf einen Elternteil alleine übertragen werden.
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