Ratgeber
OLG Stuttgart: Überlassung und Umgang eines Hundes nach der Trennung
Derjenige, der die Herausgabe eines Hundes verlangt, muss sein Miteigentum an dem Hund beweisen. Ein Anspruch auf Umgang mit dem Hund besteht nicht.
[mehr]Derjenige, der die Herausgabe eines Hundes verlangt, muss sein Miteigentum an dem Hund beweisen. Ein Anspruch auf Umgang mit dem Hund besteht nicht.
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