Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Nutzungsentschädigung für die Nutzung einer Ehewohnung

Eine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht und beide Ehegatten ein gemeinsames unentgeltliches Wohnrecht haben.

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OLG Hamm: Wohnungszuweisung gegen den Willen des Miteigentümers.

Können die Eheleute nicht vernünftig und zusammenleben und beantragt der kinderbetreuende Elternteil die Wohnungszuweisung, so haben die Interessen der Kinder Vorrang vor den Interessen des Miteigentümers. Der finanziell besser gestellte Ehepartner muss dann ausziehen.

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