BGH bestätigt unsere Rechtsauffassung – Auskunftsanspruch ist begründet
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Oft habe ich die Frage gestellt bekommen, wann meine Mandanten die Scheidungspapiere “unterschreiben” müssen. Ist die Unterschrift notwendig?
[mehr]Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Selbst wenn die Eheleute bis zur Zustellung der Scheidungsantrages über 13 Jahre getrennt lebten, wird der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen
[mehr]Eine Brautgabe nach marokkanischen Recht ersetzt nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Daher ist der Versorgungsausgleich durchzuführen.
[mehr]Sind bei einer langen Trennungszeit alle Anrechte zu berücksichtigen oder kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
[mehr]Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.
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