Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Kindeswohl schlägt Kindeswille

Abänderung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie ist der Kindeswille zu berücksichtigen?

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BGH: Sorgerecht – Entscheidung eine Schutzimpfung ist Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

Sorgerecht – Entscheidung über Schutzimpfung eines Kindes ist immer eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind.

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BGH: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen des anderen Elternteils – wichtig ist das Kindeswohl

Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

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Der Scheinvater ist der Verlierer: Familienleben ist keine„Entschädigung“! Eine Anmerkung.

Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.

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BGH: Kindesunterhalt und Wechselmodell

Selbst, wenn ein Elternteil im Rahmen eines Wechselmodells Kinderbetreuung leistet, so führt dies nicht zur Befreiung von der Barunterhaltspflicht.

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Nutzungsentschädigung für die Nutzung einer Ehewohnung

Eine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht und beide Ehegatten ein gemeinsames unentgeltliches Wohnrecht haben.

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