Bundesarbeitsgericht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Bei dem Streit über die Einsetzung einer Einigungsstelle ist das Gericht nicht an die Vorschläge der Beteiligten gebunden. Es kann einen eigenen Vorsitzenden für die Einigungsstelle
[mehr]Wird die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers um 10 Stunden erhöht, lieg darin eine Einstellung im mitbestimmungsrechtlichen Sinne vor. Der Betriebsrat ist dann zu beteiligen.
[mehr]Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Ruht ein Gerichtsverfahren und der Betriebsrat wechselt währenddessen seinen Rechtsanwalt, müssen die Rechtsanwaltkosten des neuen Anwalts nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden.
[mehr]Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Einrichtung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses.
[mehr]Der Arbeitgeber muss die Kosten eines Rechtsanwalts für aussichtslose Verfahren des Betriebsrates nicht übernehmen.
[mehr]Generelles Verbot der Nutzung von Mobiltelefone während der Arbeitszeit nur unter Beteiligung des Betriebsrates
[mehr]Der Arbeitgeber hat gegen den Betriebsrat keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen.
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