Bundesarbeitsgericht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Bei dem Streit über die Einsetzung einer Einigungsstelle ist das Gericht nicht an die Vorschläge der Beteiligten gebunden. Es kann einen eigenen Vorsitzenden für die Einigungsstelle
[mehr]Einsichtsrecht des Betriebsrates: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Einsicht in die Brutto-Gehaltslisten gewähren. Die Gehaltslisten dürfen nicht anonymisiert sein.
[mehr]Welche Auswirkungen hat das Verlangen des Betriebsrates einen Mitarbeiter zu entlassen?
[mehr]Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat wesentliche Details nicht oder nicht vollständig mitgeteilt worden sind.
[mehr]Wird die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers um 10 Stunden erhöht, lieg darin eine Einstellung im mitbestimmungsrechtlichen Sinne vor. Der Betriebsrat ist dann zu beteiligen.
[mehr]Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
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