OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Die Befürchtung, man könne in Zukunft Streitigkeiten mit dem anderen Elternteil haben, spricht nicht gegen das gemeinsame Sorgerecht.
[mehr]Die Auskunft im Unterhaltsprozess kann nur im Ausnahmefall wegen eines Geheimhaltungsinteresses vermieden werden. Ein Geheimhaltungsinteresse muss substantiiert dargelegt werden.
[mehr]Erhält ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt und kann diesen privat nutzen, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen.
[mehr]Der BGH hat klargestellt, dass im Bereich des Kindesunterhalts die Anforderungen an die Leistungsunfähigkeit für den Unterhaltsschuldner sehr strengen Voraussetzungen unterliegen. Er muss nachweisen, dass er keine Arbeitsstelle findet.
[mehr]Die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nicht dazu geeignet um „Konflikte“ aus der Elternbeziehung zu lösen und die Position des kinderbetreuenden Elternteils durch die Übertragung des Sorgerechts zu stärken.
[mehr]Besteht ein Erbvertrag, so ist dieser unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt hat.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
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