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Üble Nachrede per WhatsApp rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Verbreitet eine Arbeitnehmerin mittels “WhatsApp” die unzutreffende Behauptung, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 14.03.2017 (Az.: 17 Sa 52/18) entschieden.

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