BGH bestätigt unsere Rechtsauffassung – Auskunftsanspruch ist begründet
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Auskunftspflichten über den Gesundheitszustand können verweigert werden, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht.
[mehr]Die Rückforderung von Unterhalt, muss innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Verfahrens auf Vaterschaftsanfechtung gerichtlich geltend gemacht werden.
[mehr]Hat ein Elternteil eine Möglichkeit sich über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes zu informieren, wenn das Kind bei dem anderen Elternteil lebt?
[mehr]Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Auskunftsverpflichtung ist in der Regel wegen des geringen Beschwerdewertes unzulässig.
[mehr]Für eine erneute Auskunft des Unterhaltsschuldners um den Unterhalt berechnen, gilt eine 2 Jahresfrist. Zur Berechnung ist auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen
[mehr]Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.
[mehr]Die Auskunft im Unterhaltsprozess kann nur im Ausnahmefall wegen eines Geheimhaltungsinteresses vermieden werden. Ein Geheimhaltungsinteresse muss substantiiert dargelegt werden.
[mehr]Der Bundestag hat am 25.04.2013 ein Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vater beschlossen.
[mehr]