Ratgeber
OLG Hamm: Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht bei Kommunikationsproblemen der Eltern
Die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nicht dazu geeignet um „Konflikte“ aus der Elternbeziehung zu lösen und die Position des kinderbetreuenden Elternteils durch die Übertragung des Sorgerechts zu stärken.
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