Ratgeber
OLG Frankfurt: Umzug des Kindes kann Aufenthalt begründen
Allein der Umzug des Kindes kann einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bestimmen, wenn die Eltern hierzu eine Vereinbarung getroffen haben.
[mehr]Allein der Umzug des Kindes kann einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bestimmen, wenn die Eltern hierzu eine Vereinbarung getroffen haben.
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