Ratgeber
LAG Hessen: vorsätzliche Betrug über Arbeitszeiten rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer vorsätzlich seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist hierfür nicht notwendig.
[mehr]Wer vorsätzlich seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist hierfür nicht notwendig.
[mehr]Wir verwenden Cookies. Bei Weiternutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Information
Diese Website verwendet Cookies u.a. von Google, um ihre Dienste bereitzustellen, Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren. Informationen darüber, wie du die Website verwendest, werden an Google weitergegeben. Durch die Nutzung dieser Website erklärst du dich damit einverstanden, dass sie Cookies verwendet.