Ratgeber
LAG Hessen: vorsätzliche Betrug über Arbeitszeiten rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer vorsätzlich seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist hierfür nicht notwendig.
[mehr]Wer vorsätzlich seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist hierfür nicht notwendig.
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